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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 771/15

Leitsatz

Leitsatz:

Bereitschaftsärzte, die in einer psychosomatischen Akut-Klinik auf der Grundlage eines Vertrages über freie Mitarbeit den Nachtdienst (nur) für allgemein-medizinische Notfälle übernehmen und als Vergütung einen Pauschalbetrag (Einsatzpauschale) erhalten, üben keine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 12 Nr. 29
AAAAG-50498

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