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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 592/17

Leitsatz

Leitsatz:

Der Rentenversicherungsträger kann sich im Rahmen der Prüfung beim Arbeitgeber nach § 28p SGB IV allein auf die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gewonnenen Ermittlungsergebnisse der Zollverwaltung stützen. Das Unterlassen einer eigenen Betriebsprüfung beim Arbeitgeber führt als solches nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheides.

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 22 Nr. 29
DStR 2017 S. 2444 Nr. 45
FAAAG-50508

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