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LSG Bayern Urteil v. - L 3 U 227/15

Der Kläger und Berufungsbeklagte begehrt die Feststellung, dass es sich bei dem Ereignis vom 14. November 2013 um einen Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII) handelt.

Fundstelle(n):
NAAAG-50527

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