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LSG Bayern Urteil v. - L 10 AL 25/17

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Rücknahmeentscheidung nach § 44 Abs. 1 SGB X ist bereits dann nicht mehr zu treffen, wenn die rechtsverbindliche, grundsätzlich zurückzunehmende Entscheidung ausschließlich Leistungen für Zeiten betrifft, die außerhalb der durch den Rücknahmeantrag bestimmten vierjährigen Verfallsfrist liegen.

Fundstelle(n):
CAAAG-50535

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