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BAG Urteil v. - 4 AZR 519/15

Gesetze: § 64 Abs 3 ArbGG, § 64 Abs 3a ArbGG, § 64 Abs 2 Buchst a ArbGG, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 ZPO

Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

Leitsatz

Das Landesarbeitsgericht ist auch dann nicht befugt, eine vom Arbeitsgericht nicht nach § 64 Abs. 3, Abs. 3a ArbGG zugelassene Berufung "nachträglich" zuzulassen, wenn nach seiner Auffassung ein Zulassungsgrund nach § 64 Abs. 3 ArbGG vorgelegen hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:250117.U.4AZR519.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1779 Nr. 31
YAAAG-50597

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