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BAG Urteil v. - 8 AZR 90/15

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin rückständiges Entgelt für die Monate Januar bis Dezember 2013 sowie eine rückständige Jahressonderzahlung für das Jahr 2013 schuldet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:230317.U.8AZR90.15.0

Fundstelle(n):
SAAAG-50599

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