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BAG Urteil v. - 4 AZR 517/15

Gesetze: § 293 ZPO, § 4 Abs 1 TVG, § 5 Abs 4 TVG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 139 Abs 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des Einzelhandels Nordrhein-Westfalen durch Verweisungsklausel

Leitsatz

Bei einem Antrag auf Feststellung, dass ein bestimmter Tarifvertrag, ggf. in seiner jeweiligen Fassung, auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, muss sich die Identität des Tarifvertrags regelmäßig aus seiner Bezeichnung, den tarifschließenden Parteien und dem Abschlussdatum ergeben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:250117.U.4AZR517.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1779 Nr. 31
NJW 2017 S. 10 Nr. 34
LAAAG-51034

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