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FG Münster Urteil v. - 7 K 1158/14 E EFG 2017 S. 1148 Nr. 14

Gesetze: KStG § 32a

Änderung des Steuerbescheids

Änderung nach § 32a Abs. 1 KStG

Leitsatz

1) Das Ermessen für eine Änderung nach § 32a Abs. 1 Satz 1 KStG ist auf Null reduziert, wenn die Einkommensteuerfestsetzung für den Gesellschafter ohne die Änderung sachlich unrichtig wäre; dies gilt sowohl bei einer Korrektur zugunsten als auch bei einer Korrektur zu Lasten des Steuerpflichtigen.

2) Die Ermessensausübung für eine Änderung nach § 32a KStG bedarf danach auch dann keiner Begründung, wenn das FA zuvor eine unzutreffende Änderungsvorschrift herangezogen hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 3022 Nr. 51
EFG 2017 S. 1148 Nr. 14
GmbH-StB 2017 S. 325 Nr. 10
KÖSDI 2017 S. 20434 Nr. 9
DAAAG-51093

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