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BSG Urteil v. - B 4 AS 7/16 R

Tatbestand

Im Streit steht, ob die Klägerin als Bürgerin der Europäischen Union (EU-Bürgerin) ohne nachgewiesenes Aufenthaltsrecht vom 1.7. bis 31.12.2007 Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat, oder ob dieser durch § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II ausgeschlossen ist, sowie ob ggf ein anderes System Leistungen zu erbringen hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:230217UB4AS716R0

Fundstelle(n):
CAAAG-51183

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