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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 20 AS 382/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres sind nicht erwerbsunfähig im Sinne von § 23 Nr. 4 SGB II.

2. Mehrbedarf für erwerbsunfähige Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen "G".

3. Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot für Kinder ermöglichen keine Erwerbstätigkeit "unter den üblichen Bedingungen" des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Fundstelle(n):
JAAAG-51334

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