Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen: Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last - Überprüfung der gerichtlichen Auslegung eines Vermögensübergabevertrags
Leitsatz
1. Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiellrechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen. Dies gilt selbst dann, wenn in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug genommen ist .
2. Die wiederkehrenden Leistungen sind auch dann als Leibrente anzusehen, wenn die Abänderbarkeit der gesamten Versorgungsleistungen bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen wird .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.030517.XR9.14.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 1164 Nr. 9 EStB 2017 S. 400 Nr. 10 ErbStB 2017 S. 261 Nr. 9 HFR 2017 S. 1016 Nr. 11 QAAAG-51388