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BFH Beschluss v. - V B 5/17

Gesetze: § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 13b UStG 2005, § 14c Abs 1 UStG 2005, Art 21 Abs 1 Buchst d EWGRL 388/77, Art 203 EGRL 112/2006, UStG VZ 2006, UStG VZ 2007, UStG VZ 2008, UStG VZ 2009

Unrichtiger Steuerausweis; Umkehr der Steuerschuldnerschaft, Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Leitsatz

1. Der gesonderte Umsatzsteuerausweis des Leistenden begründet eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG auch dann, wenn tatsächlich der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.

2. § 14c UStG enthält abstrakte Gefährdungstatbestände, deren Verwirklichung nicht davon abhängt, dass der Empfänger Unternehmer oder zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

3. Die Rechnungsberichtigung nach § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG hat keine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.310517.VB5.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1202 Nr. 9
RAAAG-51392

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