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BAG Urteil v. - 6 AZR 495/16

Gesetze: § 611 BGB, § 4 Abs 1 S 1 TzBfG, § 19 Abs 3 S 1 EvKiMAVertrG ND, § 19 Abs 2 S 5 EvKiMAVertrG ND

Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Mitglieds der Mitarbeitervertretung auf Freizeitausgleich

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Mitglieds der Mitarbeitervertretung auf Freizeitausgleich.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:010617.U.6AZR495.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 37
QAAAG-51482

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