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BAG Beschluss v. - 1 ABR 62/14

Gesetze: § 97 Abs 5 S 1 ArbGG, § 13 AÜG, § 97 Abs 5 S 2 ArbGG

Tarifzuständigkeit - Aussetzungsbeschluss und Antragsbefugnis nach § 97 Abs 5 ArbGG

Leitsatz

Ein Rechtsstreit, mit dem ein Leiharbeitnehmer seinen Entleiher auf Auskunftserteilung nach § 13 AÜG in Anspruch nimmt, kann nicht nach § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG ausgesetzt werden. Eine gleichwohl erfolgte Aussetzung vermag keine Antragsbefugnis iSd. Vorschrift zu vermitteln.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:250417.B.1ABR62.14.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1843 Nr. 32
DB 2017 S. 7 Nr. 31
AAAAG-51483

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