Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten - Zulässigkeit der Feststellungsklage des ausscheidenden Mitglieds auf Klärung der Mitnahme des Versorgungsauftrags - keine bedarfsunabhängige Verlagerung eines Versorgungsauftrags - Verfassungsmäßigkeit - gesetzliche Ermächtigungen sind hinreichend bestimmt
Leitsatz
Das Mitglied einer Berufsausübungsgemeinschaft kann im Wege der Feststellungsklage klären, ob ein Dialyseversorgungsauftrag bei seinem Ausscheiden in der bisherigen Praxis verbleibt oder von ihm an einen neuen Standort mitgenommen werden kann.