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LSG Sachsen Beschluss v. - 7 AS 1001/16 B ER

Gesetze: SGB II § 22 Abs. 1 S. 2; SGB II § 22 Abs. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Jedenfalls im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes ist davon auszugehen, dass das der Richtlinie der Stadt Leipzig vom zugrunde liegende Konzept den vom BSG aufgestellten Anforderungen an ein schlüssiges Konzept zur Angemessenheit der Aufwendungen der Kosten der Unterkunft und Heizung entspricht (Anschluss an LSG Chemnitz, Beschluss vom - L 8 AS 675/16 B ER).

Fundstelle(n):
SAAAG-51921

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