Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbstständigen Tätigkeit - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Ausübung einer selbständigen Tätigkeit als Handelsvertreter - Vorbereitungshandlungen - zeitlicher Umfang - 15 Wochenstunden - Gewerbeanmeldung - Abschluss des Handelsvertretervertrages
Leitsatz
Ein Anspruch auf Gründungszuschuss setzt voraus, dass die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder von Vorbereitungshandlungen hierfür im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche beendet wird.