Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwerts durch Gutachten
Leitsatz
1. Ein fehlerhaftes Gutachten kann zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks gemäß § 138 Abs. 4 BewG dienen, wenn das FG die Fehler ohne Einschaltung weiterer Sachverständiger berichtigen kann .
2. Ist ein Gutachten nicht zum Nachweis von Mängeln geeignet, können die Mängel nicht bei der Feststellung des Grundbesitzwerts berücksichtigt werden .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.150317.IIR10.15.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 1153 Nr. 9 HFR 2017 S. 990 Nr. 11 LAAAG-52006