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BAG Beschluss v. - 1 ABR 25/15

Gesetze: § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG, § 3 Abs 1 S 1 ArbSchG, § 5 Abs 1 ArbSchG

Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer Gefährdung

Leitsatz

Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG knüpft bei § 3 Abs. 1 ArbSchG an das Vorliegen von Gefährdungen an, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:280317.B.1ABR25.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1907 Nr. 33
BB 2017 S. 2616 Nr. 44
DB 2017 S. 2297 Nr. 39
DB 2017 S. 6 Nr. 32
FAAAG-52060

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