Gesetze: § 82 Abs 1 SGB 5, § 136a Abs 4 S 3 SGB 5 vom , § 136a Abs 4 S 4 SGB 5 vom , § 136b Abs 2 S 3 SGB 5 vom , § 136b Abs 2 S 3 SGB 5 vom , § 137 Abs 4 S 3 SGB 5 vom , § 137 Abs 4 S 4 SGB 5 vom , § 21 Abs 2 EKV-Z, § 628 BGB, § 78 Abs 1 S 2 Nr 3 SGG
Vertragszahnärztliche Versorgung - Schadensregress gegen einen Zahnarzt bei mangelhafter zahnprothetischer Versorgung - Zumutbarkeit einer Fortsetzung der Behandlung - Widerspruchsverfahren
Leitsatz
Die Festsetzung eines Schadensregresses gegen einen Zahnarzt, der bei mangelhafter zahnprothetischer Versorgung zur Nachbesserung bereit ist, setzt voraus, dass dem Versicherten die Fortsetzung der Behandlung bei diesem Zahnarzt nicht zumutbar gewesen ist; bezogen auf Behandlungszeiträume seit Einführung der Gewährleistung für Zahnersatz zum gilt das auch in Fällen, in denen eine Neuanfertigung des Zahnersatzes erforderlich ist.