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BGH Beschluss v. - XII ZB 40/17

Gesetze: § 17a Abs 4 GVG, § 17a Abs 6 GVG, § 266 Abs 1 Nr 3 FamFG

Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkind anlässlich der Trennung ihres Kindes von dem Schwiegerkind

Leitsatz

1. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom , XII ZB 652/11, FamRZ 2013, 281).

2. Streitigkeiten aus Mietverträgen über Wohnraum zwischen Schwiegereltern und ihrem Schwiegerkind anlässlich der Trennung ihres Kindes von dem Schwiegerkind können als sonstige Familiensachen im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu qualifizieren sein.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:120717BXIIZB40.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 8 Nr. 34
OAAAG-52297

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