Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - VI ZB 55/16

Gesetze: § 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 S 2 ZPO, § 91 Abs 2 S 3 ZPO, § 7 Abs 2 RVG, § 35 InsO, § 36 InsO

Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zusätzlichen Rechtsanwalts bei in eigener Sache tätigem Rechtsanwalt und gleichzeitiger Vertretung einer GmbH; Vergütungsanspruch bei Insolvenz der Gesellschaft

Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt, der sich selbst und zugleich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vertritt, deren Geschäftsführer er ist, kann in dem ihn betreffendenden Kostenfestsetzungsverfahren Kosten für eine Rechtsanwältin aus seiner Kanzlei, die sich zusätzlich für ihn bestellt hat, nur geltend machen, wenn die zusätzliche Vertretung notwendig war (Bestätigung Senatsbeschluss vom , VI ZB 76/03, Rpfleger 2004, 314).

2. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft kann er nicht verlangen, so gestellt zu werden, als schulde er sich selbst gemäß § 7 Abs. 2 RVG im Innenverhältnis entfallende Gebühren und Auslagen (Fortentwicklung , NJW-RR 2003, 1217).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:200617BVIZB55.16.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 2993 Nr. 50
NJW 2017 S. 10 Nr. 34
NJW 2018 S. 626 Nr. 9
NJW-RR 2018 S. 124 Nr. 2
WM 2017 S. 1611 Nr. 33
ZIP 2017 S. 1829 Nr. 38
IAAAG-52299

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank