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BGH Beschluss v. - IX ZB 110/16

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei fehlender Vertretungsregelung

Leitsatz

Den Prozessbevollmächtigten trifft ein seiner Partei anzulastendes Organisationsverschulden, wenn bei Urlaubsabwesenheit des sachbearbeitenden Rechtsanwalts eine Vertretung durch einen anderen Rechtsanwalt nicht geregelt ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:130717BIXZB110.16.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 3070 Nr. 51
NJW 2017 S. 8 Nr. 34
NJW-RR 2017 S. 1142 Nr. 18
WM 2018 S. 576 Nr. 12
MAAAG-53128

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