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BGH Urteil v. - IX ZR 310/14

Gesetze: § 826 BGB, § 63 Abs 1 InsO, § 64 Abs 1 InsO, § 208 InsO

Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung: Überprüfung der Masseunzulänglichkeitsanzeige und der voraussichtlichen Verwaltervergütung im Haftungsprozess

Leitsatz

1. Dem Insolvenzverwalter steht bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt er die (drohende) Masseunzulänglichkeit anzeigt, ein weiter Handlungs- und Entscheidungsspielraum zu. Dessen Einhaltung kann das Gericht des Haftungsprozesses umfassend nachprüfen.

2. Die vom Insolvenzverwalter bei der Anzeige der Masseunzulänglichkeit berücksichtigte voraussichtliche Verwaltervergütung kann das Gericht des Haftungsprozesses daraufhin überprüfen, ob der Insolvenzverwalter den ihm dabei zuzugestehenden Beurteilungsspielraum in unvertretbarer Weise überschritten hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:200717UIXZR310.14.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 1963 Nr. 34
DStR 2017 S. 12 Nr. 37
NJW 2017 S. 9 Nr. 34
WM 2017 S. 1559 Nr. 32
ZIP 2017 S. 1571 Nr. 33
ZIP 2017 S. 61 Nr. 32
HAAAG-53134

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