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LSG Sachsen Urteil v. - 5 RS 606/16

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1; VO-AVItech § 1; 2. DB § 1 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Beim VEB WTZ des Kraftverkehrs Dresden handelte es sich weder um einen Massenproduktionsbetrieb im Bereich Industrie oder Bauwesen, noch um einen gleichgestellten Betrieb in Gestalt eines Forschungsinstituts oder wissenschaftlichen Instituts, sondern um einen Rationalisierungsbetrieb.

Fundstelle(n):
XAAAG-53253

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