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BGH Urteil v. - I ZR 217/15

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 824 BGB, § 2 Abs 1 Nr 3 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG

Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltsgesellschaft bei der Veröffentlichung von Pressemitteilungen über einen Fondsanbieter zum Zwecke der Akquisition anwaltlicher Beratungsmandate - Wettbewerbsbezug

Leitsatz

Wettbewerbsbezug

Ein Anbieter geschlossener Immobilienfonds und eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft, die im Internet zum Zwecke der Akquisition anwaltlicher Beratungsmandate Pressemitteilungen zu dem Fondsanbieter veröffentlicht, sind keine Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Zwar kann sich die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft auswirken, wenn potentielle Kunden vom Erwerb der Anlageprodukte abgehalten werden. Es fehlt jedoch der für die Begründung der Mitbewerbereigenschaft erforderliche wettbewerbliche Bezug zwischen den Unternehmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:260117UIZR217.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1921 Nr. 34
DB 2017 S. 1900 Nr. 33
WM 2017 S. 1595 Nr. 33
ZIP 2017 S. 1780 Nr. 37
ZIP 2017 S. 62 Nr. 32
XAAAG-53279

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