Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - I ZR 30/16

Gesetze: § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Markenverletzung: Verkehrsauffassung bei der Beurteilung beschreibender Angaben einer Wortmarke; Verwechslungsgefahr bei klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit aber abweichendem Begriffsinhalt des Zeichens - Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke

Leitsatz

Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke

1. Für die Beurteilung, ob eine Wortmarke oder deren Bestandteile die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, kommt es nicht darauf an, welche Bedeutung der Markeninhaber dem Markenwort beimessen will. Maßgeblich ist vielmehr die Sicht des angesprochenen Verkehrs.

2. Eine Verwechslungsgefahr kann ausnahmsweise trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen abweichenden Begriffsinhalts der Zeichen zu verneinen sein. Ein Sinngehalt, der sich erst nach analytischer Betrachtung ergibt, reicht hierfür jedoch nicht aus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:020317UIZR30.16.0

Fundstelle(n):
UAAAG-53280

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank