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BFH Urteil v. - II R 60/15

Gesetze: § 173 Abs 1 Nr 2 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 181 Abs 1 S 1 AO, § 198 BewG 1991 vom

Berücksichtigung des Verkaufspreises für eine Eigentumswohnung als Nachweis des niedrigeren Werts nach Bestandskraft des Wertfeststellungsbescheids

Leitsatz

1. Die Änderung eines bestandskräftigen Feststellungsbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kommt bei einem zeitnahen Verkauf der Wohnung nur in Betracht, wenn die Wohnung schon vor der abschließenden Entscheidung des Finanzamts über die Feststellung verkauft wurde .

2. Wird der Kaufvertrag erst nach der abschließenden Entscheidung des Finanzamts über die Feststellung abgeschlossen, liegt ein nachträglich entstandenes Beweismittel vor, das nicht zu einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO führt .

3. Der erst nach Eintritt der Bestandskraft der Feststellungsbescheide erfolgte Verkauf der Eigentumswohnung ist kein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, das die Änderung der Wertfeststellung rechtfertigt .

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:U.170517.IIR60.15.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1299 Nr. 10
ErbStB 2017 S. 301 Nr. 10
HFR 2017 S. 991 Nr. 11
TAAAG-53331

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