Kindergeld: Im Ausland lebende Kinder - Wohnsitz im Inland - Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Leitsatz
1. Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind, das sich mehrere Jahre im Ausland zu Ausbildungszwecken aufhält, seinen Inlandswohnsitz bei den Eltern beibehält, kommen u.a. Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu (vgl. z.B. , BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013, und vom III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655).
2. Zwar können zur Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes auch unregelmäßige Aufenthalte genügen; es ist aber eine Nutzung der Wohnung erforderlich, die über bloße Besuche oder kurzfristige Ferienaufenthalte hinausgeht (vgl. z.B. , BFH/NV 2009, 564, und vom III R 44/12, BFHE 244, 344, BStBl II 2015, 143).