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BFH Beschluss v. - IV B 8/16

Gesetze: § 40 Abs 2 FGO, § 40 Abs 3 FGO, Art 19 Abs 4 GG, Art 28 Abs 2 S 3 GG, Art 106 Abs 6 GG, Art 108 Abs 4 S 2 GG, § 115 Abs 2 FGO

Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide

Leitsatz

1. Den Gemeinden steht ein Klagerecht gegen die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags nur ausnahmsweise unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 3 FGO zu.

2. Der sich aus § 40 Abs. 3 FGO ergebende grundsätzliche Ausschluss des Klagerechts der Gemeinden gegen Steuermessbescheide verstößt auch nicht gegen Art. 28 Abs. 2 Satz 3, Art. 106 Abs. 6 und Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

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ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.210617.IVB8.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1323 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2017 S. 726
NAAAG-53333

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