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BGH Beschluss v. - XII ZB 141/16

Gesetze: § 123 BGB, § 130 Abs 1 S 2 BGB, § 1896 Abs 2 S 2 BGB

Vorsorgevollmacht: Anfechtung des Vollmachtswiderrufs wegen Drohung; Anforderungen an die Beurteilung der Ungeeignetheit des Bevollmächtigten durch den Tatrichter im Betreuerbestellungsverfahren

Leitsatz

1. Unter einer Drohung i.S.v. § 123 BGB ist die Ankündigung eines künftigen Übels zu verstehen, auf dessen Eintritt der Drohende einwirken zu können behauptet (im Anschluss an , BGHZ 184, 209 = NJW 2010, 1364).

2. Bei der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter sich nicht auf eine Bewertung einzelner Umstände bzw. Vorfälle beschränken; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die gegen eine Eignung sprechen könnten (Fortführung von Senatsbeschluss vom , XII ZB 498/15, FamRZ 2016, 704).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:190717BXIIZB141.16.0

Fundstelle(n):
AAAAG-53602

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