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BGH Urteil v. - 2 StR 290/16

Gesetze: § 263 Abs 5 StGB

Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Begriff der Bande; Organisation des Verkaufs von Zeichnungsscheinen für ein gar nicht für einen Börsengang vorgesehenes Unternehmen an potentielle Anleger

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:190417U2STR290.16.0

Fundstelle(n):
wistra 2017 S. 406 Nr. 10
RAAAG-53618

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