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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 U 4288/15

Leitsatz

Leitsatz:

Schlägt der Versicherte selbst einen Gutachter im Widerspruchsverfahren vor und wird in derselben Klinik zeitgleich ein weiteres Gutachten auf einem anderen Fachgebiet eingeholt, liegt kein beachtlicher Verstoß gegen § 200 Abs. 2 SGB VII vor, wenn die Auswahl des Gutachters erst im Klageverfahren gerügt wird und davon auszugehen ist, dass das Auswahlrecht bekannt war. Eine Rüge erst im Klageverfahren ist in diesem Falle verspätet.

Fundstelle(n):
PAAAG-53717

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