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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 9 AS 2050/17 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Zieht eine Verletzung von Pflichten aus dem Eingliederungsverwaltungsakt auch unter Berücksichtigung der Frist des § 31a Abs. 1 S. 5 SGB II einen kompletten Wegfall der Leistungen nach dem SGB II nach sich, so ist hierauf in der Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich hinzuweisen.

Fundstelle(n):
JAAAG-53719

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