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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 14 R 419/16

Die Klägerin begehrt mit einer Auskunftsklage von der Beklagten Auskunft darüber, aus welchem Grund ihr Rentenschecks in Höhe von 7,07 EUR und 9,94 EUR von der Beklagten zugestellt wurden; des weiteren begehrt sie von der Beklagten, dass diese ihr Rentenbescheide zukünftig direkt selbst zustellt und ihr nicht über ihren Betreuer zustellt.

Fundstelle(n):
DAAAG-53734

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