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BFH Beschluss v. - IX B 30/17

Gesetze: § 94 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 165 ZPO, § 295 ZPO, § 21 EStG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO

Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

Leitsatz

1. Bei den Zulassungsgründen des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO sind substantielle und konkrete Angaben darüber erforderlich, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt.

2. Wird eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht als (verzichtbarer) Verfahrensmangel in Gestalt des Übergehens von Beweisanträgen gerügt, verliert der --fachkundig vertretene-- Kläger sein Rügerecht schon durch rügelose Verhandlung zur Sache.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.190617.IXB30.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1322 Nr. 10
JAAAG-53813

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