Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - IX ZB 69/16

Gesetze: § 35 InsO, § 213 InsO, § 1 Abs 1 S 2 InsVV, Art 4 Abs 2 Buchst b aF EGV 1346/2000, Art 43 Abs 1 BGBEG, § 287 ZPO

Insolvenzverwaltervergütung: Schätzwert der Masse bei Einstellung des Insolvenzverfahrens; Miteigentumsanteil des Schuldners an einem im Ausland belegenen Grundstück

Leitsatz

1. Wird das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger eingestellt, kann das mit der Festsetzung der Vergütung befasste Gericht für den Schätzwert der Masse in entsprechender Anwendung des § 287 ZPO auf der Grundlage einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit feststellen, ob ein Gegenstand Bestandteil der Masse war.

2. Ein Insolvenzverfahren erfasst auch einen Miteigentumsanteil des Schuldners an einem im Ausland belegenen Grundstück. Ob der Schuldner Miteigentümer ist, richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem sich das Grundstück befindet.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:200717BIXZB69.16.0

Fundstelle(n):
WM 2017 S. 1618 Nr. 33
ZIP 2017 S. 1627 Nr. 34
ZIP 2017 S. 63 Nr. 33
YAAAG-53886

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank