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BAG Urteil v. - 2 AZR 302/16

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 3 Abs 4 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 3 AGG, § 12 Abs 3 AGG

Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

Leitsatz

Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt iSd. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich um einen Eingriff in die körperliche Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation der Berührung kommt es nicht an.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:290617.U.2AZR302.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 2035 Nr. 35
DB 2017 S. 7 Nr. 34
NJW 2017 S. 3018 Nr. 41
LAAAG-54362

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