Elterngeld - Einkommensermittlung - Einnahmen aus geringfügiger selbstständiger Tätigkeit - Berücksichtigung pauschaler Abzüge für Sozialabgaben - Verfassungsrecht - Gleichheitssatz - Verhältnismäßigkeit - Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Leitsatz
Bei der Ermittlung des elterngeldrechtlich relevanten Einkommens sind auch bei Einnahmen aus geringfügigen selbstständigen Tätigkeiten pauschale Abzüge für Sozialabgaben in Ansatz zu bringen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2017:290617UB10EG416R0
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 478 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 15/2018 S. 998 XAAAG-54400