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BFH Beschluss v. - V B 24/17

Gesetze: UStG 2005 § 4 Nr 9 Buchst b, EGRL 112/2006 Art 1 Abs 2, EUGrdRCh Art 20, EUGrdRCh Art 21

Inhaltsgleich mit - Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig

Leitsatz

Durch die Rechtsprechung des EuGH, des BVerfG und des BFH ist geklärt, dass die Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer bei der Erhebung der Spielbankenabgabe umsatzsteuerrechtlich weder gegen den unionsrechtlichen Neutralitätsgrundsatz noch gegen das Diskriminierungsverbot oder das Transparenzgebot verstößt und sich aus der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer bei der Erhebung der Spielbankenabgabe deshalb auch nicht das Gebot einer Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten bei gleichzeitigem Erhalt des Rechts auf Vorsteuerabzug ergibt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.060717.VB24.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 1337 Nr. 10
PAAAG-54420

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