Zwangsverwaltung: Berufung des mittelbaren Eigenbesitzers auf Wohnungsschutz
Tatbestand
Die Beklagten zu 2 und 3 sind jeweils zur Hälfte Eigentümer eines in der L. belegenen und von ihnen zusammen mit dem Beklagten zu 4 bewohnten Hauses. Aufgrund einer vollstreckbaren notariellen Urkunde aus dem Jahr 1993 ergibt sich ein dinglicher Anspruch der S. gegen die Beklagten zu 2 und 3 aus einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld in Höhe des Grundschuldkapitalbetrags von über 500.000 € nebst Zinsen und Kosten. Am 20. Dezember 2006 vermieteten sie der vormals am Prozess beteiligten Beklagten zu 1 - einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 ist - das Hausgrundstück mit Ausnahme einer anderweitig vermieteten Einliegerwohnung.