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LSG Hessen Urteil v. - L 4 SO 88/14 ZVW

Die Beteiligten streiten, inwieweit der Beklagte verpflichtet ist, die Zuzahlungen für das Medikament J. in Höhe von jeweils 1,63 € für den Zeitraum von November 2009 bis November 2010 zu übernehmen.

Fundstelle(n):
YAAAG-54952

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