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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 240/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine bereits gegen den Erblasser titulierte Forderung mindert als Nachlassverbindlichkeit den Wert des im Zeitpunkt des Erbfalles vorhandenen Nachlasses im Sinne von § 102 Abs. 1 S. 2 SGB XII.

2. Ein Anspruch aus § 102 SGB XII ist gegenüber einer bereits zu Lebzeiten des Erblassers titulierten Forderung nicht vorrangig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAG-54984

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