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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AS 758/16

Gesetze: SGB II § 12; SGB X § 45 Abs. 1; SGB X § 50; AlhiV § 9

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und einer zugehörenden Erstattungsforderung ist ein "fiktiver Vermögensverbrauch" nicht zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
OAAAG-54990

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