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BAG Beschluss v. - 9 AZB 45/17

Gesetze: § 2 Abs 1 Nr 6 ArbGG, § 13 GVG, § 17a Abs 2 S 1 GVG, § 17 VTV-Bau

Rechtsweg - Solo-Selbstständige

Leitsatz

Nimmt die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft "Betriebe", die keine Arbeitnehmer beschäftigen (Solo-Selbstständige), auf Zahlung des Mindestbeitrags für die Berufsbildung gemäß § 17 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom idF vom in Anspruch, ist nicht der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben, sondern nach § 13 GVG der zu den ordentlichen Gerichten. Solo-Selbstständige sind keine Arbeitgeber iSv. § 2 Abs. 1 Nr. 6 ArbGG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:010817.B.9AZB45.17.0

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 12 Nr. 35
UAAAG-55626

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