Antrag auf Schriftvergleichung zum Beweis der Echtheit einer Unterschrift: Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung gegenüber dem Gegner des Beweisführers zur Vorlage von zum Vergleich geeigneter Schriften und zur Vorlage von in seinem Besitz befindlicher Urkunden; gerichtliche Anordnung der Augenscheinseinnahme; Beweiswürdigung
Leitsatz
Tatbestand
Die Eltern des Klägers wollten im Jahr 2009 unter Einschaltung eines Maklers eine in ihrem Eigentum stehende Wohn- und Geschäftsimmobilie in K. vermieten oder veräußern. Sie baten den Kläger um Unterstützung. Der Kläger brachte in seinem Ladenlokal einen Hinweis auf die Immobilie unter Angabe seiner Telefonnummer an.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:160317UIZR205.15.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2049 Nr. 36 NJW 2017 S. 3304 Nr. 45 WM 2019 S. 227 Nr. 5 NAAAG-55637