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BSG Urteil v. - B 14 AS 13/16 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nebenkostennachforderung für nicht mehr bewohnte Unterkunft - durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zu deren Fälligkeit

Leitsatz

Nebenkostennachforderungen für eine Wohnung, die erst fällig geworden sind, nachdem diese nicht mehr bewohnt wird, sind ein anzuerkennender Bedarf für Unterkunft und Heizung, wenn die leistungsberechtigte Person durchgehend von der tatsächlichen Entstehung der Nachforderung bis zur deren Fälligkeit hilfebedürftig nach dem SGB II war (Weiterführung von = SozR 4-4200 § 22 Nr 83).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2017:300317UB14AS1316R0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 10 Nr. 48
OAAAG-55680

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