(Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB 5 - hinreichend bestimmter Leistungsantrag - Naturalleistungsanspruch nach Eintritt der Genehmigungsfiktion - Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage zur Erstreitung eines Vollstreckungstitels - Beginn und Ablauf der Drei-Wochen-Frist - Wirksamkeit einer fingierten Genehmigung)
Leitsatz
1. Ein Versicherter beantragt bei seiner Krankenkasse hinreichend bestimmt eine Leistung, die ohne zeitgerechte Entscheidung als genehmigt gilt, wenn das Behandlungsziel klar ist.
2. Gilt ein Leistungsantrag eines Versicherten an seine Krankenkasse als genehmigt, erwächst ihm hieraus ein Naturalleistungsanspruch entsprechend dem fingierten Leistungsbescheid.
3. Ein Versicherter kann für eine ihm durch Genehmigungsfiktion zuerkannte Naturalleistung mit der allgemeinen Leistungsklage einen Vollstreckungstitel erstreiten, um sein Recht auf die vertretbare Handlung zu vollstrecken.