Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2 vom , § 11 Abs 2 S 1 SGB 2, § 2 Abs 3 S 1 AlgIIV 2008 vom , § 2 Abs 3 S 3 AlgIIV 2008 vom
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - schwankendes Einkommen - Zugrundelegung eines Durchschnitts aus dem tatsächlichen Einkommen bei der abschließenden Entscheidung - fehlende Rechtsgrundlage - Monatsprinzip
Leitsatz
Für die Berücksichtigung eines Durchschnittseinkommens in Abweichung vom Monatsprinzip bei der abschließenden Entscheidung über die Festsetzung des Arbeitslosengelds II fehlt es für die Zeit vor dem - außerhalb der Bagatellgrenze - an einer Rechtsgrundlage.