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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 7 SO 2557/17 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) gilt für Staatsangehörige von Signatarstaaten bereits dann, wenn sie zwar noch keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, jedoch die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen und die Erteilung einer solchen Erlaubnis lediglich in Folge einer Nachlässigkeit des Beteiligten unterblieben ist.

Fundstelle(n):
GAAAG-56056

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